Am 1. September wählt Sachsen einen neuen Landtag. Wir haben im Vorfeld die Parteien gefragt, wie Sie im nächsten Landtag für die Gemeinschaftsschule, die Oberschule+ und das längere gemeinsame Lernen streiten möchten.

Die ausführlichen Antworten von CDU, AfD, Die Linke, B90/Die Grünen, SPD und BSW findet ihr bereits hier, die FDP, Freien Wähler sind angefragt.

1. Seit 1. August 2020 ist in Sachsen die Gemeinschaftsschule als weitere Schulart zulässig. Wie bewerten Sie den bisherigen Einführungsprozess?

CDU

Im Zuge der Einführung der Schulart Gemeinschaftsschule, die auch von der Sächsischen Union mitgetragen wird, wurden seitens der Staatsregierung alle erforderlichen Strukturen, Beratungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um im Freistaat Sachsen erfolgreich Gemeinschaftsschulen zu gründen oder bestehende Schulen umzuwandeln. Die Voraussetzung, dass alle Beteiligten die Einrichtung einer solchen Schule gemeinsam mittragen, ist die Grundlage für eine erfolgreiche Schule im Interesse der Schülerinnen und Schüler.

AfD

Aus unserer Sicht wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen, welche Vor- und Nachteile diese Schulform aufweist. Letztendlich liegt es auch in der Hand der Eltern, inwieweit sie eine Beschulung in einer Gemeinschaftsschule befürworten oder ablehnen.

Die Linke

Der Prozess muss stark verbessert werden. Mit ihren Änderungen am ursprünglich eingebrachten Volksantrag hat die Koalition hohe Hürden für die Gründung von Gemeinschaftsschulen errichtet. Wir fordern, dass die Gründung von Gemeinschaftsschulen nicht länger behindert wird. Sie muss stattdessen unterstützt werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Unter BÜNDNISGRÜNER Regierungsbeteiligung ist es gelungen, die Gemeinschaftsschule als neue Schulart im Sächsischen Schulgesetz zu verankern. Das ist ein Erfolg – doch die Hürden sind hoch. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es aufgrund der geforderten Vierzügigkeit in Klassenstufe 5 sehr schwer ist, geeignete Standorte für Gemeinschaftsschulen zu finden, sei es aufgrund zu geringer räumlicher Kapazitäten, enormem Erweiterungs- bzw. Ausbaubedarf (bei Umwandlung einer Schule zur Gemeinschaftsschule) oder, im ländlichen Raum, aufgrund zu geringer Schüler*innenzahlen. Wir BÜNDNISGRÜNE freuen uns über jede neue Schule des längeren gemeinsamen Lernens und sind überzeugt: Dem ersten Schritt für längeres gemeinsames Lernen müssen weitere folgen. Wir setzen uns dafür ein, die hohen Hürden bei der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ in Schulgesetz und Schulordnung abzusenken. Wir wollen mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens – sowohl in den kreisfreien Städten als auch in den Landkreisen. Die hohen Anmeldezahlen der Gemeinschaftsschulen dokumentieren das große Interesse der Familien. Gemeinschaftsschulen leisten einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit, sozialer Integration sowie zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Außerdem können sie helfen, Schulstandorte zu erhalten und zu sichern.

SPD

Es ist weiterhin als Erfolg zu werten, dass auf Basis des Volksantrages das längere gemeinsame Lernen zum Gegenstand der Koalitionsverhandlungen wurde und nunmehr in Sachsen möglich ist. Wir haben es gemeinsam mit vielen Verbündeten geschafft, dass die Gemeinschaftsschule als neue Schulart im Sächsischen Schulgesetz strukturell verankert wurde. So wird dem Wunsch vieler Eltern, Lehrkräfte und Kinder entsprochen, Kinder nicht nach der 4. Klasse zu trennen. Die Entscheidung für eine akademische oder berufliche Laufbahn kann zu einem späteren Zeitpunkt fallen. Die ersten Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ sind entstanden und dokumentieren den Bedarf durch lange Wartelisten. Die ersten Erfahrungen zur Einrichtung neuer Gemeinschaftsschulen oder zur Schulartumwandlung bestehender Schulen zeigen, dass es sich um einen mehrjährigen – im Idealfall dialogorientierten und partizipativen – Prozess handelt, der stets mit Impulsen zur Schulentwicklung verbunden ist. Aus den gemachten Erfahrungen gilt es zu lernen, Schritte im Genehmigungsverfahren zu vereinfachen sowie bestehende Hürden auf den Prüfstand zu stellen. Mit Blick auf die zu erwartende Entwicklung der Schüler:innenzahlen gilt es das Schulnetz zu stabilisieren. Mit längerem gemeinsamem Lernen an Gemeinschaftsschulen oder Oberschulen+ kann das Schulnetz sogar verdichtet werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass vor Ort alle Schulabschlüsse erworben werden können. Mit der Schule im Ort erreichen Kinder und Jugendliche ihren Lernort wieder zu Fuß oder mit dem Fahrrad, statt lange Zeit im Schulbus zu verbringen. Um das zu erreichen und weitere Gemeinschaftsschulen oder Oberschulen+ in den Landkreisen wie kreisfreien Städten einzurichten, muss insbesondere die gesetzliche Regelung zur Mindestzügigkeit überarbeitet werden.

BSW

Aus Sicht BSW läuft der Prozess langsam, schleppend und auch wenig transparent. Die Gründe dafür sind vielfältig und vielschichtig. Gemessen an den aktuellen Zahlen gibt es viel zu wenige Gemeinschaftsschulen. Die getroffenen Äußerungen schließen natürlich die Oberschule plus ein, ohne sie bei jeder Frage explizit zu erwähnen. Gleichwohl erkennen wir natürlich den hohen Stellenwert dieser neuen Schulform.

2. Sind Sie bereit, das Schulgesetz erneut zu ändern, um das längere gemeinsame Lernen in Sachsen zu stärken?

CDU

Die bestehenden Rahmenbedingungen sind so ausgestaltet, dass es ohne Restriktionen und gleichberechtigt mit anderen Schularten möglich ist, eine Gemeinschaftsschule zu gründen und diese erfolgreich in das sächsische Bildungssystem zu integrieren. Weitere Änderungen des Schulgesetzes oder untergesetzlicher Regelungen sind aus unserer Sicht nicht erforderlich.

AfD

Wir würden das Schulgesetz dahingehend ändern, dass Kinder bis zur 8. Klasse gemeinsam lernen. Das Konzept unserer Technischen Oberschule sieht vor, dass der Unterricht ab Klassenstufe 7 in den Fächern Mathematik, Deutsch, den Naturwissenschaften und der ersten Fremdsprache leistungs- und abschlussbezogen erfolgt. Alle anderen Fächer werden gemeinsam unterrichtet. Darüber hinaus gibt es eine verbindliche Bildungsempfehlung für den gymnasialen Weg nach der achten Klasse. Die Technische Oberschule setzt den Schwerpunkt auf die sogenannten MINT- Fächer und einen engen regionalen Praxisbezug.

Die Linke

Ja. Auch dank unserer Erfahrungen als Ostdeutsche wissen wir, dass die Gemeinschaftsschule, die längeres gemeinsames Lernen ermöglicht, die beste Schulform ist, um alle Kinder gleichermaßen zu fördern und der sozialen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Jedes Kind soll jeden Schulabschluss erreichen können.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen insbesondere die Zügigkeit von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ anpassen (§ 4a Abs. 3 SächsSchulG), um mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens zu ermöglichen (siehe auch Fragen 3 und 4). Alternativ müssten die Ausnahmefälle in § 4a Abs. 5 umfassender und gezielter als bisher für die Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen genutzt werden, etwa durch Anerkennung einer überregionalen Bedeutung der Schule oder aus besonderen pädagogischen Gründen. Von den Vorgaben zur Zügigkeit abgesehen setzt das Schulgesetz aus unserer Sicht einen guten Rahmen für das längere gemeinsame Lernen – Weiterentwicklungsbedarf besteht aus unserer Sicht umso mehr in der Schulordnung (siehe auch Frage 5).

SPD

Ja, im Schulgesetz sollen insbesondere die Regelungen zur Mindestzügigkeit in § 4a angepasst werden. Die SPD Sachsen möchte für die Gemeinschaftsschulen die gesetzlichen Hürden abbauen und die Einrichtung von dreizügigen Gemeinschaftsschulen ermöglichen. Außerdem wollen wir das längere gemeinsame Lernen an ein- oder zweizügigen Oberschulen+ stärken, dies soll zukünftig auch in Mittelzentren möglich werden, um das Schulnetz zu verdichten und ein flächendeckendes wohnortnahes Angebot vorzuhalten.

BSW

Ja, um mehr Gemeinschaftsschulen in Sachsen zu ermöglichen, muss die aktuell gesetzlich geforderte 4-Zügigkeit geändert und mindestens auf eine 3-Zügigkeit herabgesetzt werden. Mit dieser Veränderung ist auch im ländlichen Bereich die Schaffung von Gemeinschaftsschulen möglich.

3. Würden Sie eine dreizügige Gemeinschaftsschule zulassen?

CDU

Gemeinschaftsschulen sollen sicherstellen, dass auch in den höheren Klassenstufen jeder Schulabschluss, auch das Abitur, erfolgreich und in einer Klassengröße absolviert werden kann, die den effizienten Einsatz des Lehrpersonals ermöglicht. Vor diesem Hintergrund halten wir die bestehende Regelung zur Vierzügigkeit von Gemeinschaftsschulen nach § 4a, Absatz 3 des Sächsischen Schulgesetzes für sinnvoll und sehen keinen Änderungsbedarf.

AfD

Aus unserer Sicht ist nicht die Größe der Schule bzw. Anzahl der Klassen entscheidend, sondern die Vermittlung von Fachwissen und Anwendungskompetenz sowie die Förderung des Leistungsprinzips.

Die Linke

Ja.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Die geforderte Vierzügigkeit hat sich als zu hohe Hürde für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen erwiesen. Eine sinnvolle Klassen- und Kursbildung wäre aus unserer Sicht auch bei einer Dreizügigkeit in Klasse 5 möglich.

SPD

Ja, die bisher geforderte Vierzügigkeit in Klasse 5 stellt eine zu hohe Hürde dar, um längeres gemeinsames Lernen an mehr Standorten zu ermöglichen. Auch an einer dreizügigen Gemeinschaftsschule kann eine sinnvolle Klassen- und Kursbildung gewährleistet werden, zumal das Lernen in kleineren Gruppen oder unter Zuhilfenahme von digitalen Tools und mit Begleitung von adaptiver Lernsoftware in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird.

BSW

Ja

4. Welche Entwicklungsperspektiven sehen Sie für die Oberschule+? Würden Sie eine dreizügige Oberschule+ zulassen?

CDU

Wir halten die bestehende Regelung zu den Oberschulen+ im Hinblick auf die Sicherung des Schulnetzes in Sachsen für ausreichend und sehen keinen Änderungsbedarf.

AfD

Die Oberschule+ kann aus unserer Sicht dort ausgebaut werden, wo bereits ein Grundschulstandort besteht und der Bedarf für eine Oberschule grundsätzlich gegeben ist. Gerade in ländlichen Regionen sind die Schulwege oft weit. Wenn der Bau einer entsprechenden Oberschule+ für Kinder zu kurzen Wegen und damit auch zu mehr Freizeit (z. B. für ihre Mitwirkung im Sportverein, der Feuerwehr etc.) führt, begrüßen wir das. Für uns ist auch an Oberschulen+ nicht die Zügigkeit das ausschlaggebende Argument, sondern mit welchem Bildungsniveau die Kinder am Ende die Schule verlassen.

Die Linke

Wir möchten die Gründung von Gemeinschaftsschulen erleichtern, beispielsweise die erforderliche Zahl von Parallelklassen (Mindestzügigkeit) senken, um auch im ländlichen Raum längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Zunächst kann die Oberschule+ dafür den Weg ebnen, doch halten wir langfristig an dem Ziel fest, die Gemeinschaftsschule überall in Sachsen zu etablieren, damit jedes Kind die Möglichkeit bekommt, eine Gemeinschaftsschule zu besuchen.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Die Festlegung auf eine maximale Zweizügigkeit setzt auch der weiteren Verbreitung der Oberschule+ zu enge Grenzen. Wo Schüler*innenzahlen sinken, können Oberschulen+ eine Möglichkeit sein, Schulstandorte zu erhalten und zukunftsfest aufzustellen. Damit sprechen sowohl ganz pragmatische Gründe wie der Erhalt des Standorts als auch pädagogische Gründe für Schulen des längeren gemeinsamen Lernens.

SPD

Ja, um die Entwicklungsperspektiven der Oberschulen und die Sicherung des Schulnetzes zu gewährleisten, ist auch eine dreizügige Oberschule+ zu erwägen. Alternativ wäre die Ausweitung der ein- oder zweizügigen Oberschulen+ auf die Mittelzentren zu diskutieren. Klar ist, dass bei der Absenkung der gesetzlichen Hürden nicht nur die Regelungen für die Gemeinschaftsschule angepasst werden müssen, sondern auch die für die Oberschulen+.

BSW

Wie oben schon erwähnt messen wir auch der OS Plus einen hohen Stellenwert zu. Die Schaffung von Gemeinschafts- und Oberschule+ sollte vor allem im ländlichen Raum gefördert werden, um eine wohnortnahe Schulversorgung zu sichern und die Schließung von Schulen zu vermeiden.

5. Sehen Sie Weiterentwicklungsbedarfe an der Schulordnung “Gemeinschaftsschule”, insbesondere mit Blick auf die Regularien zur Differenzierung?

CDU

Gemeinschaftsschulen unterliegen, wie andere Schularten auch, den Regelungen des Sächsischen Schulgesetzes. Einer weiteren Differenzierung bedarf es nach unserer Auffassung, insbesondere im Hinblick auf Personaleinsatz und Leistungsfähigkeit der Schulstandorte sowie der Qualität der Abschlüsse nicht.

AfD

Grundsätzlich ist für uns eine Differenzierung nach Leistungsvermögen und individueller Begabung entscheidend, um jedem Kind gerecht zu werden. Eine Angleichung oder Absenkung des Bildungsniveaus auf Kosten aller lehnen wir ab. Die gymnasiale Differenzierung nach der Klassenstufe 8 soll für uns allerdings zukünftig mit einer verbindlichen Bildungsempfehlung von 1,5 in den nach § 3 Absatz 5 der Schulordnung Gemeinschaftsschulen (SOGES) aufgeführten Fächern erfolgen.

Die Linke

Ja. Die Gemeinschaftsschulen brauchen generell mehr Flexibilität, um neue Konzepte des binnendifferenzierten Unterrichts ausprobieren zu können. Die Änderung des Schulordnung ist unbedingt notwendig im Rahmen dessen müssen die Erfahrungen der gegründeten Gemeinschaftsschulen in Sachsen einbezogen werden und Anpassungen erfolgen. Besonders möchten wir auf die „Kann“-Bestimmung des differenzierten Unterrichts ab Klasse 7 aus dem Schulgesetz hinwirken, die bisher in der Schulordnung als binden vorgeschrieben. Zum individuellen Lernen gehört für uns bspw. auch die Anpassung der Schulzeiten, kein Unterricht sollte vor 9:00 Uhr beginnen.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Der im Schulgesetz formulierte Anspruch eines „gemeinsamen Bildungsgangs“, in dem die Schüler*innen über die Primarstufe hinaus entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten vorwiegend im binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert werden, bildet sich in dieser Form nicht vollumfänglich in der Schulordnung ab. Heißt es im Schulgesetz, dass an Gemeinschaftsschulen ab Klasse 7 je nach Leistungsstand abschlussbezogenes Lernen erfolgen kann, steht in der Schulordnung, dass ab Klasse 7 in bestimmten Fächern leistungsdifferenzierender Unterricht erfolgt. Zudem gibt es strenge Vorgaben zur Zuordnung von Schüler*innen zu den verschiedenen Anforderungsniveaus. Als Problem wurden außerdem die Regelungen zur Fremdsprachenbelegung angezeigt. Wenig Spielraum für neue Wege lassen schließlich die Vorgaben zum Unterricht im Klassenverband („in der Regel“), zu Unterrichts- und Pausenzeiten sowie zur Notengebung (siehe auch Frage 9), die 1:1 aus anderen Schulordnungen übernommen wurden, ohne die besonderen pädagogischen Ansprüche und Erfordernisse an Schulen des längeren gemeinsamen Lernens zu berücksichtigen. Hier sehen wir Handlungsbedarf, um den Gemeinschaftsschulen (und Oberschulen+) mehr Freiheiten in der Unterrichts- und Schulorganisation auf Basis ihres jeweiligen Schulkonzepts einzuräumen. In jedem Fall sind bei der Überarbeitung der Schulordnung (und des Leitfadens) die Erfahrungen der ersten neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen maßgeblich zu berücksichtigen.

SPD

Ja, die Schulordnung muss auf Basis der nunmehr gemachten Erfahrungen überarbeitet werden und dabei auch die Intention der Gesetzgebung stärker aufgreifen. Der Anspruch des gemeinsamen Bildungsgangs mit binnendifferenziertem Unterricht zur individuellen Förderung muss sich stärker in der Schulordnung wiederfinden. Da von Vorherein klar war, dass die Gemeinschaftsschule und Oberschule+ auf Grund der besonderen pädagogischen Anforderungen einer kontinuierlichen Schulentwicklung und Qualitätssicherung unterliegen, soll das jeweilige pädagogische Konzept (Schulprogramm) ausschlaggebend sein. Die Schulordnung muss mehr Eigenverantwortung von Schule ermöglichen und Standards für eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse setzen. Die konkrete Ausgestaltung soll jedoch an den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet sein und ein höheres Maß an Flexibilität zur Organisation von Schulalltag und Unterricht ermöglichen. So sind zum Beispiel die Regelungen zur Differenzierung an die Kann-Bestimmungen des Schulgesetzes anzupassen und sollten die aktuellen KMK-Beschlüsse gewürdigt werden. Auch die Durchlässigkeit innerhalb der Gemeinschaftsschule ist zu stärken, da die Regularien zur Zuordnung des Anforderungsniveaus als zu starr erscheinen.

BSW

Hierzu müsste man ganz konkret prüfen an welchen Stellschrauben noch Veränderungen in Bezug auf die bestehenden Regularien vorgenommen werden können.

6. Welche Änderungsbedarfe sehen Sie in Hinblick auf die Leitungsstruktur einer Gemeinschaftsschule?

CDU

Derzeit sehen wir keine Änderungsbedarfe.

AfD

Keine.

Die Linke

Bei der Umwidmung einer Schule zur Gemeinschaftsschule muss derzeit die Schulleitung neu ausgeschrieben werden. Dieser Umstand führt natürlich bei den Schulleitungen zu Verunsicherung. Dies wollen wir ändern, damit die Schulleitung trotz Umwidmung keine Zukunftsängste haben muss.

Bündnis 90/Die Grünen

Im Leitfaden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen ist festgehalten, dass es zwar einer grundständigen Lehramtsausbildung bedarf, um als Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eingesetzt zu werden, es aber keine Vorgaben zu einer Lehrbefähigung für ein bestimmtes Lehramt gibt. Das gilt es in der Praxis auch anzuwenden. Aus unserer Sicht braucht es für die Leitung einer Gemeinschaftsschule entsprechend der in der Schule vorhandenen Schulstufen nach Möglichkeit Team-Schulleitungen mit unterschiedlichen Lehramtsausbildungen. Bei Umwandlung einer bestehenden Gemeinschaftsschule soll die bisherige Schulleitung vorrangig bei der Neubesetzung der Stelle(n) berücksichtigt werden, um das Engagement für eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens nicht noch zu bestrafen und damit eine unnötige Hürde für die Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsschule aufzubauen. Ferner unterstützen wir an allen Schularten und unabhängig von der Trägerschaft einer Schule den Aufbau von Team-Schulleitungen aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Fachkräften sowie den Einsatz von Schulverwaltungsassistent*innen.

SPD

Wir würden gern eine Team-Leitung ermöglichen – nicht nur für Gemeinschaftsschulen, sondern für alle Schularten. Hierfür sind die Regelungen im Beamten- und Besoldungsrecht anzupassen. Auf den Prüfstand sollen auch die Regelungen, dass mit der Schulartumwandlung Leitungsstellen neu ausgeschrieben werden müssen. Den bislang mit dem Prozess betrauten Personen sollte ein einfacher Übergang ermöglicht werden, schließlich haben sie maßgeblich zur Team- und Schulentwicklung beigetragen und unter Beweis gestellt, welche Ideen zur Umsetzung des längeren gemeinsamen Lernens sie mitbringen.

BSW

Aus Sicht BSW sollte nur grundständig ausgebildete Lehrkräfte die Funktion der Schulleitung (stellv. Schulleiter) übernehmen dürfen. Man könnte je nach Bedarf in Erwägung ziehen, dass die Leitungseben in SL (für beide „Schulteile , idealerweise nicht aus dem Kollegium der Schulen) unterteilt werden und ´dass es eine „Art“ Teilstellvertreter gibt, nach dem Prinzip, wie es teilweise schon große Schulen bzw. Schulen mit Außenstellen handhaben. Dabei ist aus unserer Sicht zu beachten, dass die Stellv. Schulleitungen mit der Schulart vertraut sein müssen, die sie leiten wollen/sollen.

7. Welche Unterstützungsmaßnahmen sehen Sie für Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ vor, bspw. bei der Schulentwicklung? Würden Sie zusätzliche Investitionsmittel für den An- oder Umbau von Schulen bereitstellen, um Schulen, die sich einer Schulartumwandlung stellen, besonders zu unterstützen?

CDU

Bei der Gründung, Umwandlung und Fortentwicklung sind die jeweiligen Schulträger bereits frühzeitig beteiligt. Sie können über entsprechende Prioritäten und Investitionen entscheiden. Eine Bevorzugung gegenüber anderen Schularten wird den grundsätzlichen Bedarfen nach Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nicht gerecht.

AfD

Aus unserer Sicht sollte regelmäßig überprüft werden, inwieweit die staatlichen Fördermittel für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ausreichend sind. In den letzten Jahren haben wir immer wieder darauf hingewirkt, die Investitionsmittel in den Kita- und Schulhausbau deutlich zu erhöhen.

Die Linke

Die geringe Zahl der Gemeinschaftsschulen in Sachsen ist unbefriedigend. Um das zu ändern, muss diese Schulform mit Unterstützung der Verwaltung sowie regionaler Beratungsstellen weiter ausgebaut werden. Beim An- oder Umbau von Schulen zu Gemeinschaftsschule müssen grundsätzlich die unterschiedlichen Anforderungen bedacht werden. Projektbezogene Arbeit erfordert andere räumliche Gegebenheiten und Möglichkeiten. Deshalb braucht es dafür auch zusätzliche Mittel.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir BÜNDNISGRÜNE haben Beschlüsse kommunaler Schulträger unterstützt und forciert, sowohl neue als auch vorhandene oder in Bau befindliche Schulgebäude auf Eignung hinsichtlich der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen zu prüfen. Damit einhergehen sollte auch ein Musterraumprogramm für Gemeinschaftsschulen. In den Kommunen, in denen ein solcher Beschluss gefasst wurde, hat sich gezeigt, dass die Hürden vorrangig in der geforderten Zügigkeit liegen und derart große Schulen nicht ohne weiteres eingerichtet werden können, selbst nicht in den kreisfreien Städten, da die räumlichen Kapazitäten in Bestandsschulen fehlen. Neubauten sind in mehrjährige Investitionsprogramme eingebunden. Wir BÜNDISGRÜNE haben lange eine Schulbauleitlinie gefordert, um dem Raum als dritten Pädagogen gerecht zu werden. Deshalb begrüßen wir die im Strategiepapier „Bildungsland Sachsen 2030“ genannte „Orientierungshilfe Schulbau“, die explizit auf einen innovativen und nachhaltigen Schulbau zielt, u.a. durch Beachtung der Anforderungen an die Heterogenität der Schüler*innenschaft. Investitionsmittel für den Schulhausbau sind aus unserer Sicht an diese Vorgaben zu knüpfen. Zwar wurden auf Ebene der Schulaufsicht Ansprechpersonen für Gemeinschaftsschulen benannt, dies jedoch in unserer Wahrnehmung eher für allgemeine, schulorganisatorische Anliegen; Fragen der Schul- und Unterrichtsentwicklung wurden an den Verein „Gemeinsam länger lernen in Sachsen e.V.“ übertragen, ebenso die Netzwerkarbeit. Die Koalitionsfraktionen hatten im Haushalt explizit Gelder für die Begleitung des längeren gemeinsamen Lernens an Gemeinschaftsschule bzw. Oberschule+ eingestellt, hier wünschen wir uns mehr Unterstützung durch die Schulaufsicht. Zudem wollen wir den Leitfaden des Kultusministeriums zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen/Oberschulen+ regelmäßig aktualisieren, als konkrete Handreichung für Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben oder dies planen. Schließlich wollen wir das Fort- und Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte zu Themen wie Heterogenität, Binnendifferenzierung im Unterricht sowie jahrgangsübergreifendem Unterricht ausbauen, da diese für Schulen des längeren gemeinsamen Lernens besonders wichtig sind.

SPD

Auf Initiative der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag gibt es ein Budget für ein Netzwerk „Längeres gemeinsames Lernen“ beim Landesamt für Schule und Bildung. Diese Mittel werden bislang nicht vollumfänglich genutzt. Wir wollen auch in Zukunft Mittel für ein solches Netzwerk bereitstellen und erwarten von der Schulverwaltung eine aktive Begleitung sowie Umsetzung. Durch Vernetzung und kollegialen Austausch kann sehr positiv zur Schulentwicklung beigetragen werden. Generell wollen wir den Ansatz der eigenverantwortlichen Schule stärken. Dieser beruht auf Vertrauen, Begleitung sowie einer demokratischen Schulkultur. Die Budgetierung von Mitteln und den Aufbau von multiprofessionellen Teams forcieren wir weiter. Zudem gründen wir zur Unterstützung ein Landesinstitut für Schulentwicklung. Dieses soll die Schulen begleiten und trägt zum wechselseitigen Transfer neuester Erkenntnisse in Bildungsforschung, Schulpraxis und Lehrkräftebildung bei. Mit Blick auf Heterogenität, Binnendifferenzierung, digitales Lernen oder jahrgangsübergreifenden Unterricht können so Themen aufgegriffen werden, die für Gemeinschaftsschulen oder Oberschulen+ von besonderer Bedeutung sind. Für die SPD Sachsen bedeutet Generationengerechtigkeit Investitionen in die Zukunft. Dazu gehören gute Schulen genauso wie eine starke Infrastruktur, ein soziales Miteinander, ein leistungsfähiger ÖPNV und schnelles Internet. Mit dem „Sachsenfonds 2050” wollen wir daher mindestens 4 Milliarden Euro in den kommenden 10 Jahren in die Zukunft Sachsens investieren. Generell müssen Investitionsmittel für den Schulhausbau bzw. die Modernisierung der Schulinfrastruktur bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist für die SPD Sachsen vorstellbar, dass ein Teil des Budgets als Anreiz für Schulartumwandlungen zweckgebunden wird, d. h. Schulträger, die sich für den Weg einer Schulartumwandlung entscheiden, hier prioritär bei der Fördermittelvergabe berücksichtigt werden.

BSW

Ja, das BSW wird sich intensiv dafür einsetzen, mehr finanziellen Spielraum/Investitionsmittel für die Einrichtung und die Unterhaltung der neuen Schularten zur Verfügung zu stellen, da wir davon überzeugt sind, dass diese beiden Schularten die Schularten der Zukunft sein sollten.

8. Sind Sie bereit, den bedarfserhöhenden Faktor für Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft anzupassen, um Schulartumwandlungen von Oberschulen oder Gymnasien ohne finanzielles Defizit zu ermöglichen?

CDU

Aus Sicht der CDU ist dies abzulehnen.

AfD

Der bedarfserhöhende Faktor für Schulen in freier Trägerschaft sollte grundsätzlich regelmäßig überprüft und an die sich ändernden Bedingungen (z. B. steigende Personal- und Sachkosten) angepasst werden.

Die Linke

Ja. Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil des sächsischen Bildungssystems, der durch verfassungsgesetzliche Vorgaben gesichert ist. Den freien Schulen dürfen in personeller, finanzieller Ausstattung sowie bei der Bezahlung von Lehrkräften keine Nachteile gegenüber den staatlichen Schulen entstehen, denn sie geben wichtige inhaltliche, konzeptionelle und methodische Impulse für das gesamte Schulwesen.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Viele freie Träger, die verschiedene Schularten betreiben, haben in ihren Konzepten längst Formen des längeren gemeinsamen Lernens verankert, sei es mit Blick auf Kooperationen zwischen Primar- und Sekundarstufe I oder in Form einer Kooperation, Verzahnung oder Campus-Lösung von Oberschulen und (beruflichen) Gymnasien. Was viele Träger abhält, solche „Gesamtschul-“ oder Campus-Ansätze zu echten Gemeinschaftsschulen weiterzuentwickeln, ist das daraus folgende finanzielle Minus. Der bedarfserhöhende Faktor darf keine Hürde für die Einrichtung bzw. Fortentwicklung zu einer Gemeinschaftsschule sein, sondern muss sich an den jeweils höchsten Ansätzen für die entsprechende Schulstufe orientieren.

SPD

Ja, die Berechnung des bedarfserhöhenden Faktors muss erneut überprüft und entsprechend anpasst werden. Es sollte kein Anreiz darin bestehen, die verschiedenen Schularten getrennt auf einem Campus zu betreiben, insbesondere wenn der Wille zum längeren gemeinsamen Lernen besteht und dies in der Schulpraxis auch vollzogen wird. Neben der Überprüfung des bisherigen Berechnungsverfahrens sind auch die IST-Kosten in den Gemeinschaftsschulen in öffentlicher Trägerschaft zu Rate zu ziehen.

BSW

Aus Sicht BSW sollte dies nicht geschehen.

9. Wie stehen Sie zur Notengebung im Allgemeinen und im Besonderen an Gemeinschaftsschulen? Welche alternativen Feedback- und Bewertungsinstrumente sind für Sie vorstellbar?

CDU

Die Thematik der Notengebung, auch im Bereich der Kopfnoten, hat in der Diskussion zum „Bildungsland Sachsen 2030“ einen breiten Raum eingenommen. Im Ergebnis bleibt die Fokussierung auf die bisherige Notengebung, auch mit Blick auf die Bewertung der Leistungsfähigkeit einer Schülerin oder eines Schülers, erhalten. Dies unterstützen wir als Sächsische Union. Neben den Ziffernnoten werden künftig auch andere für die Leistungsermittlung und -bewertung zur Verfügung stehende Bewertungs- und Rückmeldeformate wie zum Beispiel Kompetenzraster, digitale Rückmeldeformate, Verbaleinschätzungen und Feedbackgespräche ermöglicht. In unserem Regierungsprogramm schreiben wir dazu, dass wir das sächsische Bildungssystem auch in Zukunft mit einer klaren Leistungserwartung verbinden. An sächsischen Schulen erlangte Abschlüsse stehen für erzielte und nachgewiesene Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Daher bekennen wir uns klar zum System von Benotung und Bewertung, in dem auch die Kopfnoten ein wichtiger Bestandteil sind.

AfD

Noten sind ein bewährtes Mittel, um den Wissensstand und die Leistungen des einzelnen Schülers einordnen zu können. Zudem können sie die Eigenmotivation und den Ehrgeiz von Schülern fördern. Im Gegensatz zu schriftlichen Einschätzungen sind sie zwar weniger individuell, aber auch weniger zeitintensiv für Lehrkräfte. Wir befürworten eine Notengebung an allen Schularten. Unabhängig davon können verbale Einschätzungen oder individuelle Rückkopplungsmethoden zu den aktuellen Leistungen von Lehrern genutzt werden – eine Verpflichtung lehnen wir jedoch ab. Andere Bewertungsformate können aus unserer Sicht in Modellprojekten untersucht werden, immer unter der Maßgabe, dass sie vergleichbar sind und für Lehrer keinen übermäßigen Mehraufwand bedeuten. Beispielsweise können die Vergabe von Punkten, ähnlich der gymnasialen Oberstufe oder eine prozentuale Ausweisung mehr Differenzierung bieten, ohne einen deutlichen Mehraufwand darzustellen.

Die Linke

Lehrkräfte bewerten stets subjektiv. Das ist an sich noch kein Problem, aber Noten sind keine aussagekräftige Bewertung von Kompetenzen. Auch die Schülerin oder der Schüler bekommt durch Noten kein nützliches Feedback. Aus einer solchen „Momentaufnahme“ kann nur schwer auf die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen geschlossen werden. Lernentwicklungsberichte als Feedback zum Lernfortschritt sind viel besser geeignet und anders als Noten hilfreich für alle. Wir wollen Noten langfristig abschaffen. Sie sind weder fair noch aussagekräftig oder konstruktiv und höchstens Ursache für einen enormen Druck, der auf Schülerinnen und Schülern lastet und ihnen das Lernen erschwert. Deshalb ist es sinnvoll, die Noten durch Lernentwicklungsberichte als Feedback zum Lernfortschritt zu ersetzen.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir BÜNDNISGRÜNE stellen Bildungsgerechtigkeit konsequent in den Fokus unserer Bildungspolitik, gleichzeitig steht dies in keinem Widerspruch zu einer Leistungsorientierung. Eine Rückmeldung zu Lernstand und -entwicklung ist aus unserer Sicht wichtig – wenn es denn als pädagogisches Instrument eingesetzt wird. Eine individuelle, verbale Rückmeldung ist unserer Auffassung nach geeigneter als Ziffernnoten, um nicht nur den erreichten Lernstand, gemessen an einem vorgegebenen Bewertungsmaßstab, abzubilden, sondern den Lernverlauf bzw. die Entwicklung in den Blick zu nehmen. Hier sind auch Lerntagebücher eine sehr gute Dokumentation. In Folge bietet eine verbale Einschätzung auch deutlich mehr Ansatzpunkte für eine individuelle Förderung, jenseits eines reinen Fokus’ auf Defizite. Hier können digitale Tools, inkl. KI-basierte wie ein Intelligentes Tutorielles System, eine sinnvolle Unterstützung sein. Wichtig ist uns zum einen, Lehrkräfte nicht mit mehreren parallelen Bewertungsinstrumenten zu überlasten, zum anderen dürfen verbale Einschätzungen nicht zu inhaltslosen Leerformeln werden. Bewertungsinstrumente sollten immer Gegenstand pädagogischer Erwägungen sein. Wir begrüßen die Öffnung für neue Bewertungssysteme im Zuge des „Bildungslands Sachsen 2030“, wissen aber auch: Bewertungsinstrumente und -maßstäbe können nur dann erfolgreich weiterentwickelt werden, wenn sich die Lern- und Prüfungskultur ändert.

SPD

Unser Bildungssystem muss dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Neigungen bestmöglich entwickeln können. Mit Binnendifferenzierung und individuellen digital- gestützten Rückmeldungen werden Noten in Zukunft zweitrangig, sinkt der Leistungsdruck und steht die Persönlichkeitsentwicklung im Mittelpunkt. Die Gemeinschaftsschulen in Sachsen, aber auch viele Schulen in freier Trägerschaft, zeigen, dass Rückmeldungen auf verschiedene Art und Weise abseits von Noten erfolgen können. Dabei steht stets die Kompetenzorientierung sowie Feedback zum Sozial- und Arbeitsverhalten im Mittelpunkt. Es geht um mündliches und schriftliches Feedback zur persönlichen Lernentwicklung und den erreichten Lernstand, dabei helfen Wochenpläne und Lerntagebücher, Lernpläne und Selbsteinschätzungen, Kompetenzraster oder KI-unterstützte adaptive Lernsysteme. Die Empfehlungen aus dem Strategieprozess „Bildungsland Sachsen 2030“ wollen wir deshalb aufgreifen und zeitnah umsetzen. So sollen beispielsweise Alternativen zu Ziffernnoten in der Primarstufe oder in den Klassenstufen 3 bis 8 in ausgewählten Fächern ermöglicht werden. Sicherlich ein guter Ansatz, um die bereits erprobten Modelle für individuelles Feedback an Gemeinschaftsschulen in den Regelbetrieb zu überführen. Wichtig ist, dass die gesamte Schulgemeinschaft hinter dem pädagogischen Konzept für alternative Feedback- und Bewertungsinstrumente steht. Zudem müssen Feedback für Kinder und Jugendliche und Eltern verständlich sein und soll eine alternative Notengebung nicht zu Parallel- oder Mehraufwand bei den Lehrkräften führen.

BSW

Aus Sicht BSW gibt es aktuell keine flächendeckende, wissenschaftliche evaluierte Methode, die eine Alternative zum bisherigen Notensystem darstellt. Gleichzeitig aber sind wir für eine Reform in Hinblick auf die Transparenz der Kopfnoten, da sie auf den Zeugnissen / Halbjahres-Informationen keinen soliden, transparenten Aufschluss über die Entstehung eben jener Noten geben.

10. Welche Vereinfachungen und Deregulierungen würden Sie bei der Volksgesetzgebung befürworten?

CDU

Wir werden in Abstimmung mit der kommunalen Ebene prüfen, inwieweit wir die Möglichkeiten zu Volksanträgen, -begehren und -entscheiden weiterentwickeln können, um damit die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.

AfD

Das Volk ist gemäß Art. 70 der Sächsischen Verfassung neben Regierung und Parlament berechtigt, Gesetzesvorlagen einzubringen. Wir wollen dieses Element direkter Demokratie stärken und die Verfahren für Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid verbessern. Ein Gesetzentwurf ist aktuell mit 40.000 Unterstützerunterschriften beim Landtagspräsidenten einzureichen. Diese Anzahl der Unterstützerunterschriften soll auf 10.000 reduziert werden. Der Landtag kann anschließend den Gesetzwurf innerhalb von 6 Monaten beschließen. Andernfalls wird ein Volksbegehren durchgeführt, in dem aktuell mindestens 450.000 stimmberechtigte Bürger durch Unterschrift erklären, dass über den Gesetzentwurf ein Volksentscheid durchgeführt werden soll. Wir wollen die Anzahl der Unterstützerunterschriften für die Durchführung eines Volksentscheides auf 200.000 reduzieren. Wir setzen uns außerdem für die Möglichkeit ein, dass durch Volksabstimmung vom Landtag beschlossene Gesetze aufgehoben werden können (kassatorisches Referendum).

Die Linke

Direkte Demokratie kann nur gelingen, wenn es den Menschen leichtgemacht wird, sich einzubringen und mitzuentscheiden. Sachsen hat aber deutschlandweit die höchste Hürde bei der Volksgesetzgebung. Würde die Mindestbeteiligung (Quorum) reduziert, die für Volksanträge und Volksbegehren nötig ist, könnten diese demokratischen Möglichkeiten viel häufiger genutzt werden. Für Die Linke ist daher die Halbierung des Quorums auf 20.000 Unterschriften für einen Volksantrag ein folgerichtiger Schritt. Im nächsten Schritt muss das Unterschriftenquorum für das Volksbegehren auf fünf Prozent reduziert werden, bezogen auf die bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten. Um die direktdemokratischen Verfahren zu verbessern, treten wir für weitere Maßnahmen ein: So kann ein Volksantrag neben einem Gesetz auch einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung zum Gegenstand haben. Außerdem sollen Volksbegehren früh auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Das zuständige Ministerium soll eine kostenlose Beratung zum Start der Sammlung anbieten. Abstimmungsbroschüren sollen eingeführt und den Initiativen ein Rede- und Anhörungsrecht eingeräumt werden. Es muss auch möglich sein, Volksinitiativen außerhalb der Gesetzgebung durchzuführen.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Volksgesetzgebung vereinfachen, indem die Quoren, die in der Verfassung festgelegt sind, gesenkt werden. Ein Volksantrag soll mindestens von 0,6 vom Hundert der Zahl der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten unterstützt werden (derzeit min. 40.000 Stimmberechtigte). Ein Volksbegehren oder Volksentscheid soll dann stattfinden, wenn 6 vom Hundert der Zahl der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten dies unterstützen (derzeit min. 450.000, jedoch nicht mehr als 15 vom Hundert). Zudem sollen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten zugestimmt haben müssen, damit das Gesetz als beschlossen gilt. Daneben wollen wir das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen auf 14 Jahre senken. Viele Jugendliche sind politisch interessiert und wollen sich für eine bessere Gesellschaft engagieren. Ihnen muss die Chance zur Mitbestimmung über ihre Zukunft gegeben werden. Hinsichtlich der Kommunalwahlen soll auch das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ermöglicht werden.

SPD

Die Quoren der Volksgesetzgebung sind entscheidende für die Beförderung direkter Demokratie. Durch niedrigere Quoren wird die Hürde für einen Volksantrag oder ein Volksbegehren gesenkt. Derzeit muss ein Volksantrag von 40.000 Wahlberechtigten (ca. 1,2 Prozent) unterstützt werden, dies wollen wir auf 0,6 Prozent der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten senken, also ca. 20.000 Wahlberechtigte. Das derzeitige Quorum für ein Volksbegehren von 450.000 Stimmberechtigten, jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Stimmberechtigten, entspricht auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungszahl etwa 13,7 Prozent der Stimmberechtigten. Durch eine Absenkung des Quorums auf 6 Prozent der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten soll die Zahl der nötigen Unterstützer:innen deutlich sinken – nach aktueller Statistik auf etwa 197.300 Stimmberechtigte. Außerdem möchten wir auf das Unterschriftserfordernis in Verfassung, dem „Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid“ und nachgelagerten Verordnungen verzichten und so eine elektronische Zeichnung ermöglichen. Klar ist, dass auch für die digitale Zeichnung von Volksanträgen und Volksbegehren eine staatliche Plattform oder Schnittstelle erforderlich wird, die beim Landtag entstehen soll. Wir wollen die Menschen ermutigen, öfter von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, selbst Gesetzesinitiativen in den Landtag einzubringen. Zur Unterstützung richten wir deshalb auch eine Beratung beim Landtag ein. All diese Punkte wurden bereits in einen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung der Sächsischen Verfassung aufgenommen. Das Verfahren scheiterte dann jedoch daran, dass die CDU-Fraktion ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf zurückzog. Wir wollen einen neuen Anlauf unternehmen.

BSW

Wir wollen folgende Verfahrensvereinfachung im Bereich direkte Demokratie auf Landesebene.

1. Volksantrag Hürde aktuell 40.000 Unterschriften wollen wir auf 20.000 senken.

2. Volksbegehren aktuell 450.000 Unterschriften (rund 13 %) wollen wir auf 5 % senken.

3. Möglichkeit von Abstimmung über Fragen der Willensbildung, statt nur ausgefertigte Gesetze.

4. Unterstützung des Volkseinwand (bis 100 Tage nach Beschluss eines Gesetzes im Landtag, kann dies durch eine Anzahl an Unterschriften zunächst gestoppt werden)